Detailberechnung nach § 33a EStG
In der Detailberechnung zur Unterstützung bedürftiger Personen werden
- die nachgewiesenen Unterstützungsleistungen
- der Höchstbetrag gem. § 33a EStG
- die zu berücksichtigende Unterstützungsleistung
leicht nachvollziehbar ausgewiesen.
Bei Wohnsitz der unterstützten Person im Ausland wird nach Auswahl des Kontinents und des Landes die entsprechende Ländergruppe ermittelt. Der Höchstbetrag des § 33a (1) EStG wird entsprechend der Ländergruppeneinteilung mit 25% angesetzt.
Hinweis- und Fehlerprotokoll
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