Erfassung

Insbesondere in der Erbschaftsteuer-Erklärung ist die Arbeitsreihenfolge von Bedeutung. Nur so ist eine fehlerfreie Entscheidung zwischen Erbfall und Vermächtnis möglich.

Arbeitsreihenfolge-Assistent

Dieser Assistent führt Sie in der richtigen Reihenfolge zu den erforderlichen Angaben. So ist sichergestellt, dass alle erforderlichen Angaben zum richtigen Zeitpunkt gemacht sind.

Durch unsere übersichtliche Explorer-Steuerung können die einzelnen Formulare, Berechnungen und der Formulardruck schnell und bequem angesteuert werden. Bereits bearbeitete Erfassungsseiten werden durch eine farbliche Markierung deutlich hervorgehoben.

Die formularorientierte Erfassung ist ähnlich aufgebaut wie die amtlichen Formulare, wobei darüber hinaus gehende Informationen im gleichen Themen-Zusammenhang von uns ergänzt wurden. Die Steuerung kann sowohl per Maus als auch per Tastatur erfolgen.

In der Erwerber-Erfassung sind alle Erwerber einzutragen

  • das sind neben den Erben auch diejenigen, die durch ein Vermächtnis oder einen Vertrag zugunsten Dritter bedacht wurden
  • Bestimmen Sie hier den Erbanteil des Einzelnen
  • Übernehmen Sie Mandanten als Erwerber oder speichern Sie Erwerber als Mandanten
  • so stehen die Daten zur Bescheid-Erfassung in EBP zur Verfügung

Damit sind die Grundlagen für die Erfassung der Vermögenswerte erfüllt.

Beim Grundvermögen kann zwischen drei Bewertungsverfahren gewählt werden:

  • Bewertung nach dem Vergleichswertverfahren
  • Bewertung nach dem Ertragswertverfahren
  • Bewertung nach dem Sachwertverfahren

Wahlweise kann die Wertermittlung auch manuell erfolgen. In diesem Fall wird der manuelle Wert vorrangig berücksichtigt.

Die Wertermittlung des Land- und forstwirtschaftlichen Vermögens richtet sich nach den §§ 162 – 175 BewG. Auch hier wird die manuelle Wertermittlung vorrangig behandelt.

Bei der Ermittlung des Betriebsvermögens sind bis zu 99 Betriebe erfassbar. Die Wertermittlung erfolgt gem. §§ 95ff. BewG, wobei auch hier eine manuelle Wertermittlung vorrangig berücksichtigt wird.

Durch eine transparente Detailberechnung können die Werte leicht nachvollzogen werden.

Die Bewertung von nicht notierten Anteilen ist im Rahmen der Anteilsbewertung vorzunehmen. Die Wertermittlung ist entweder nach Verkäufen oder durch Schätzung des gemeinen Wertes möglich.

Auch hier steht Ihnen eine Detailberechnung zum einfachen Verständnis der Wertermittlung zur Verfügung.

Für alle Arten des übrigen Vermögens können detaillierte Aufstellungen erfasst werden. Dabei ist die Art des Erwerbs auch hier für jeden einzelnen Vermögensposten definierbar. In Abhängigkeit vom Umfang der erfassten Daten werden ggf. automatische Anlagen zur Steuererklärung erstellt.

Erstellen von Anlagen

Beim Erstellen von Anlagen stehen Ihnen gleich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

Excel-Anlage Microsoft Excel – Die professionelle Lösung:

Sofern Sie im Besitz einer gültigen Software-Lizenz sind, kann Microsoft Excel optional zur Anlagenerstellung verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, über einen Link in der Symbolleiste zu jedem Zahleneingabefeld eine Anlage zu erstellen. Die zahlreichen Vorlagen können dabei individuell angepasst und erweitert werden. Über den Menüpunkt Übernehmen und Schließen wird der Summenwert in das entsprechende Zahleneingabefeld übernommen und die Anlage geschlossen. Der übernommene Wert wird durch eine blaue Umrandung deutlich hervorgehoben.

EXL-Anlage EXL – Die günstige Lösung:

Bei EXL handelt es sich um ein lizenzfreies Kalkulationsprogramm, das in weiten Teilen Microsoft Excel 97 entspricht. Die Verwendung von EXL kann optional vorbelegt werden und beinhaltet ebenfalls zahlreiche Vorlagen, die individuell angepasst und erweitert werden können. Die vollständige Integration schützt dabei vor Fehlbedienungen.

MiniEXL-Anlage MiniEXL – Die schnelle Lösung für einfache Rechenoperationen:

Hierbei handelt es sich um eine voll integrierte Summen-Additions-Maske zum Erstellen kleiner, weniger anspruchsvollen Anlagen. MiniEXL lässt sowohl Zahlen- als auch Texteingaben zu und kann für jedes Zahleneingabefeld erstellt werden.

Erstellung eines neuen Briefes aus einer Dokumentvorlage Erstellen von Briefen

Die integrierte Textverarbeitung kann aus jedem Steuerprogramm heraus aufgerufen werden. Vorlagen können mit zahlreichen Platzhaltern erstellt bzw. bearbeitet werden und stehen so für jeden Mandanten zur Verfügung. Mit ROSESOFT - TEXT erstellte Briefe können in dem von Microsoft Word verwendeten Dateiformat (*.doc) gespeichert werden und lassen sich dadurch auch in Microsoft Word bearbeiten.

Serienbriefe lassen sich ohne großen Aufwand mit dem dafür vorgesehenen Serienbrief-Assistenten erstellen. Auf Wunsch können die erstellten und ausgedruckten Briefe für den jeweiligen Mandanten automatisch in EMA archiviert werden.

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