Die Bescheid-Auskunft kann aus jedem Steuerprogramm heraus über unsere Auskunft-Funktion aufgerufen werden. Zunächst wird Ihnen eine Liste mit den Bescheiden eines bestimmten Mandanten angezeigt. Durch Markieren des gewünschten Bescheides werden zuvor erfasste Detailinformationen wie z.B. das Ende der Rechtsbehelfsfrist, Vorläufigkeitsgründe, Sachbearbeiter usw. sichtbar. Per Doppelklick erscheint dann der Bescheidabgleich zwischen den Berechnungswerten und Bescheidwerten. In dieser Ansicht besteht zudem die Möglichkeit, sich ein Abbild der wesentlichen Daten des Steuerbescheides aufgrund der per ELSTER abgeholten Daten inklusive des Erläuterungstextes anzeigen zu lassen.
Zur Überwachung der Rechtsbehelfsfristen kann optional eingestellt werden, dass beim erstmaligen Start eines der Steuerprogramme eine Liste mit Mandanten erscheint, deren Frist zu einem bestimmten Zeitpunkt abläuft. Nur Bescheide, die in Ordnung und abschließend geprüft sind, werden in der Liste zur Kontrolle ablaufender Rechtsbehelfsfristen nicht aufgeführt.
Im Fall einer Steuerfestsetzung nach § 164 AO können Sie sich in den Auswertungen eine Liste der Bescheide unter Vorbehalt anzeigen lassen – selbstverständlich auch pro Mandant. Auch in der Bescheid-Auskunft erkennen Sie sofort, welche Steuerbescheide eines Mandanten noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen. Die spätere Aufhebung des Vorbehalts lässt sich mit einfachen Funktionen vermerken.
Bei vorläufigen Steuerbescheiden steht Ihnen ebenfalls eine perfekte Kontrolle der Vorläufigkeitsgründe – auch über Jahre hinweg – zur Verfügung. In den Auswertungen erhalten Sie – getrennt nach Gründen – eine Liste aller vorläufigen Steuerbescheide. Damit haben Sie ein zuverlässiges Werkzeug, um bei späteren Entscheidungen zu Gunsten des Steuerpflichtigen die Änderungen durch das Finanzamt zu kontrollieren. Der Wegfall eines Vorläufigkeitsgrundes ist in einem Arbeitsschritt für alle Mandanten möglich.
Eine weitere nützliche Auswertungsfunktion ist die Vorauszahlungsliste. Durch die Eingabe von Zeitraum, Jahr und Steuerart werden in kürzester Zeit sämtliche Mandanten, welche die Kriterien erfüllen, mit den fälligen Vorauszahlungsbeträgen aufgelistet.