Nachdem ein Bescheid erfasst bzw. per Elster auf elektronischem Weg abgeholt wurde, kann sich ein qualifizierter Mitarbeiter über die Schaltfläche Bescheide prüfen die Bescheid-Daten anzeigen lassen und durch Markieren des Feldes Bescheid wurde abschließend geprüft die Bescheid-Prüfung endgültig abschließen. Die Bescheid-Daten können dann über die Bescheid-Auskunft aus jedem Programm unserer Reihe eingesehen werden.
So haben Sie die Möglichkeit, die Bescheide von Benutzern mit eingeschränkten Zugriffsrechten z.B. direkt beim Posteingang erfassen zu lassen und dadurch die Wahrung von Fristen zu gewährleistet. Die eigentliche Bescheid-Prüfung wird dann von höher qualifizierten Mitarbeiten erst in einem zweiten Arbeitsschritt durchgeführt.
Neben der vorgegebenen Bescheid-Erfassung für Standard-Bescheide wie z.B. Einkommensteuerbescheide o.ä. können auch Bescheid-Arten frei definiert und so nach Ihren individuellen Ansprüchen erstellt werden. Bei den freien Bescheid-Arten stehen Ihnen fünf Zeilen zur Verfügung, in denen Sie die Eckdaten eines Bescheides erfassen können. Der entsprechende Papier-Bescheid kann eingescannt und direkt mit dem Mandanten verknüpft werden.