EBP Elektronische Bescheid-Prüfung
Steuerbescheide professionell und zuverlässig überwachen
- Elektronische Bescheid-Abholung
- Erfassung beliebiger Steuerbescheide
- Bescheid-Abgleich
- Rechtsbehelfsfristen-Überwachung
- Verwaltung der Vorauszahlungen
- Umfangreiche Auswertungen
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- Wie prüfen Sie die Steuerbescheide Ihrer Mandanten?
- Haben Sie alle Fristen unter Kontrolle?
- Überwachen Sie Vorbehalte und Vorläufigkeiten?
Sofern Sie nur eines dieser Themen „manuell“ – also ohne
EDV-Einsatz – bearbeiten oder auf Grund des hohen Zeitaufwands nicht
ständig im Blick haben, dann sollten Sie unser Programm EBP kennen
lernen...
Mit EBP können für per ELSTER abgegebene Steuererklärungen die
Bescheid-Daten in digitaler Form von der Finanzverwaltung abgeholt
werden. Dann steht Ihnen ein detaillierter Vergleich zwischen vorab
erstellter Steuerberechnung und dem amtlichen Steuerbescheid zur
Verfügung.
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Minimieren Sie den Aufwand für Ihre höher qualifizierten
Arbeitskräfte, indem Sie die Erfassung und Prüfung der Steuerbescheide
voneinander trennen.
Profitieren Sie zusätzlich von den
Leistungen, die durch die elektronische Erfassung von Steuerbescheiden
völlig automatisch und ohne weiteren Eingabe-Aufwand zur Verfügung
stehen.
Erinnerung an Fristabläufe beim täglichen Start eines
beliebigen Steuer-Programms, Rechtsbehelfsliste, Überwachung von
Vorbehalten und Vorläufigkeiten nach §§ 164, 165 AO sowie die
mehrjährige Bescheid-Auskunft sind nur einige Merkmale, die Sie
entlasten, ohne dass zusätzlicher Aufwand entsteht.
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Egal, in welchem Steuerprogramm Sie gerade arbeiten: die Bescheid-
bzw. Vorauszahlungs-Auskunft steht Ihnen überall per Mausklick zur
Verfügung.
Insbesondere bei Anrufen Ihrer Mandanten haben Sie diese Information
sofort im Zugriff – ohne den Weg zum Aktenschrank!
Weitere Auswertungsmöglichkeiten gewährleisten, dass Sie nicht den
Überblick über ablaufende Fristen oder anstehende Vorauszahlungen
verlieren.
Die Funktion Rechtsbehelfsfristen kontrollieren erinnert Sie täglich
beim ersten Programmstart rechtzeitig über ablaufende Fristen.
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