Fertigstellung

Nach der Fertigstellung kann die Erklärung entweder in Papierform oder in elektronischer Form via ELSTER an die Finanzverwaltung gesendet werden.

Nach dem alle erforderlichen Daten erfasst wurden haben Sie die Möglichkeit, die Erklärung entweder direkt in die amtlichen Formulare oder Blanko zu drucken. Dabei wird auch der Duplex-Druck in den Formaten A3 und A4 unterstützt. Der Druck kann aber auch im Stapel erfolgen, d.h. es werden zunächst die Vorderseiten, dann die Rückseiten und abschließend vorhandene Anlagen gedruckt. Durch unseren integrierten PDF-Drucker können Sie jede Erklärung, Berechnung oder Anlage auch als PDF-Dokument abspeichern.

Wenn Sie ELSTER nutzen, können fertige Erklärungen bequem über das Programm StepIn an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Neben dem „normalen“ Elsterversand steht Ihnen auch die Übermittlung über das sog. „authentifizierte Verfahren“ zur Verfügung. Sie benötigen hierzu lediglich ein Software-Zertifikat, das Sie über das ElsterOnline-Portal beantragen können und entweder in den Kanzlei-Stammdaten oder den Mandanten-Stammdaten hinterlegen müssen.

Die komprimierte ELSTER-Steuererklärung wird automatisch im PDF-Format archiviert und kann jederzeit ausgedruckt werden.

Erklärung abschließen – Automatische Archivierung

Sobald die Erklärung vollständig bearbeitet wurde, können Sie Ihre Daten vor versehentlicher späterer Änderung schützen, indem Sie die Funktion „Erklärung abschließen“ nutzen. Beim Abschließen einer Steuererklärung können sämtliche Formulare, Berechnungen und Anlagen im PDF-Format automatisch archiviert werden. Mit unserem Programm EMA können Sie dann bequem aus jedem Programmteil heraus auf sämtliche archivierten Dokumente eines Mandanten zugreifen.

Impressum