Verbilligte Wohnraumüberlassung

In § 21 Abs. 2 EStG ist die verbilligte Überlassung von Wohnraum geregelt.

Bisher ist eine Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil erforderlich, wenn das Entgelt weniger als 56% der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Beträgt das Entgelt zwischen 56% und 75%, so ist bisher eine Gesamtüberschussprognose zu erstellen.

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde der Grenzwert zur Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil auf 66% erhöht. Im Gegenzug entfällt die Erstellung einer Gesamtüberschussprognose. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2012.

In der Praxis bedeutet das eine Schlechterstellung für die Vermietungs-Fälle, in denen das Entgelt zwischen 56% und 66% der ortsüblichen Miete beträgt und eine positive Gesamtüberschussprognose vorliegt. Für diese Mandate sollten Sie ggf. rechtzeitig reagieren.

Unser Programm ESt enthält daher jetzt unter Tools - Assistent "Vermietung an Angehörige" einen komfortablen Assistenten, der in einem Arbeitsgang alle Mandate einer Kanzlei entsprechend überprüft. Das Ergebnis kann als Liste ausgegeben oder als Serienbrief-Grundlage genutzt werden. Die entsprechende Programmversion steht zum Download per Auto-Update bereit.

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