Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz 2008 vom 20. Dezember 2008 wurde u. a. bestimmt, dass ab dem Bearbeitungs-Jahr 2011 viele Steuererklärungen sowie die Bilanz nur noch auf elektronischem Weg abgegeben werden dürfen.
Auf Grund von technischen Problemen insbesondere auf Seiten der Behörden, aber auch in der Abstimmung zwischen Software-Anbietern und der Finanzverwaltung wurde das Inkrafttreten teilweise – insbesondere die E-Bilanz lt. § 5b EStG – zeitlich nach hinten verschoben. Andere Teile sind dagegen ab dem Bearbeitungs-Jahr 2011 zwingend zu befolgen.
Unser ausführliches Dokument informiert Sie über die technischen und gesetzlichen Grundlagen, den Stand der Dinge im ELSTER-Verfahren sowie die Punkte, die Sie in der Praxis beachten müssen.